AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Event-Fahrtrainings Maik Richter

1. Teilnahmebedingungen der Firma Event-Fahrtrainings

1.1 Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Kursform berechtigender Gutschein vorgelegt wurde.

1.2 Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Die Firma Event-Fahrtrainings kann diese vor Beginn des Trainings zur Vorlage verlangen.

1.3 Das Fahr- und Sicherheitstraining erfolgt mit den eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer. Für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Weiterhin muss das zum Training benutzte Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.

1.4 Auf Wunsch stellt die Firma Event-Fahrtrainings Fahrzeuge zur Verfügung. Dies bedarf einer vorherigen Buchung und Absprache mit dem Veranstalter.

1.5 Auf dem gesamten Gelände des DEKRA Automobil Test Centers gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

1.6 Die Fahrbahn darf ohne Erlaubnis des Trainers nicht betreten werden.

1.7 Es ist die Platz- und Betriebsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten.

1.8 Die Teilnehmer haben sich zu den Veranstaltungen, Events und Fahrtrainings diszipliniert zu verhalten und die Anweisungen des Instruktors zu befolgen.

1.9 Vor und während den gesamten Veranstaltungen, Events und Fahrtrainings ist der Konsum von Drogen und Alkohol strengstens verboten.

1.10 Sollte eine Veranstaltung, ein Event oder ein Fahrtraining als Wintertraining ausgeschrieben sein, so hat der Teilnehmer sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Dies gilt auch für nicht als Wintertraining ausgeschriebene Fahrtrainings, welche aber bei winterlichen Wetterverhältnissen stattfinden.

1.11 Der Teilnehmer sorgt im Vorfeld eines Fahrtrainings für ein ordnungsgemäß beladenes Fahrzeug. D.h., es befinden sich keine beweglichen Teile im Fahrzeug sowie im Kofferraum, welche bei einem Fahrtraining umherfliegen könnten.

1.12 Während des gesamten Tages der Veranstaltung, des Events oder des Fahrtrainings besteht Gurtpflicht.

1.13 Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach Absprache mit der Firma Event-Fahrtrainings gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist dagegen untersagt.



2. Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung, einem Event oder einem Fahrtraining erfolgt mündlich oder durch Zusendung (per Post, Fax, E-Mail). Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Firma Event-Fahrtrainings den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Veranstaltung, eines Events oder eines Fahrtrainings verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Event-Fahrtrainings das Angebot schriftlich oder per E-Mail bestätigt.



3. Preise / Zahlung

Es gelten die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt, Kino, Anzeige oder Flyer veröffentlichten aktuellen Preise. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung muss die Zahlung bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.



4. Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz der Fahrzeuge während einer Veranstaltung, eines Events oder eines Fahrtrainings unterliegt der Haftpflicht-, Teilkasko- und / oder der Vollkaskoversicherung des einzelnen Teilnehmers. Die Firma Event-Fahrtrainings stellt eine Unfallversicherung für den Teilnehmer, welche zu Beginn einer Veranstaltung, eines Events oder eines Fahrtrainings zur Durchführung unterzeichnet werden muss.



5. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden (gilt für Privatkunden sowie für Firmen / Unternehmen)

Folgende Stornierungsgebühren stellt die Firma Event-Fahrtarinings dem Teilnehmer bei einer Stornierung in Rechnung:

Stornierung ab 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, des Events oder des Fahrtrainings: 50% des bezahlten Betrages als Stornogebühr

Stornierung ab 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, des Events oder des Fahrtrainings: 75% des bezahlten Betrages als Stornogebühr

Stornierung ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, des Events oder des Fahrtrainings: 100% des bezahlten Betrages als Stornogebühr

Im Falle einer Stornierung und nicht Anerkennung der Stornogebühren, liegt es an dem Teilnehmer, der Firma Event-Fahrtrainings nachzuweisen, Ihr sei ein geringerer Schaden entstanden, als durch die Stornobedingungen berechnet.

Die Stornierung muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Der Eingang der Stornierung bei der Firma Event-Fahrtrainings bestimmt den Zeitpunkt der Stornierung.

Eine Umbuchung ist in Absprache mit der Firma Event-Fahrtrainings möglich. Für diese wird ein Betrag von 50,- EUR berechnet.



6. Absage oder Verlegung durch die Firma Event-Fahrtrainings

Die Firma Event-Fahrtrainings kann die Veranstaltung, das Event oder das Fahrtraining aus wichtigem Grund absagen. Dieser kann ein Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder auch extreme Witterungsverhältnisse sein. Selbstverständlich wird die Firma Event-Fahrtrainings einen geeigneten Ersatztermin festlegen und dies vorher mit den Teilnehmern abklären. Bezahlte Leistungen und Gutscheine behalten dadurch ihre Gültigkeit.

Bei Absage erstattet der Veranstalter den vollen, bereits gezahlten Betrag.



7. Haftung für Schäden (Personen- und Sachschäden)

Es ist bekannt, dass es sich bei einer Veranstaltung, einem Event oder einem Fahrtraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenrisiko handelt. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil. Die Firma Event-Fahrtrainings haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte zugefügt werden.



8. Fotos und Filmmaterial

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis gegenüber der Firma Event-Fahrtrainings, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden.



9. Gerichtstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.



10. Sonstiges

Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.



11. Widerrufsrecht

Bezüglich der allgemeinen Gesetzeslage bei Privatpersonen, verweisen wir auf das Widerrufsrecht laut BGB hin. 
Die Fahrtrainings finden auf dem DEKRA-Testoval statt.
Sie haben Fragen?
0351 32331044

MEINUNGEN

5 Sterne: Empfohlen
Guten Tag Herr Richter, seit unserer Veranstaltung am Freitag, den 17.09.2010 auf dem DEKRA Testo... weiterlesen
Ramona Ewert Handelsvertretung Orthopädie

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