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Sicherheit und Fahrspaß für Familie, Freunde und Firmen

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Event-Fahrtrainings,

Inhaber Maik Richter, Kirchstraße 12a, 01665 Klipphausen OT Weistropp (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

  1. Geltungsbereich

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Ersatzregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

  1. Teilnahmebedingungen der Firma Event-Fahrtrainings

2.1.      Privatpersonen sind zur Teilnahme an den angebotenen Events nur berechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Kursform berechtigender Gutschein dem Veranstalter vor Kursbeginn vorgelegt wurde.

2.2.      Voraussetzung für die Teilnahme am gebuchten Event ist:

  • das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse. Der Veranstalter behält sich vor, einen Nachweis vor Beginn der Veranstaltung über das Bestehen der Fahrerlaubnis einzufordern.

  • dass der Teilnehmer sowohl gesundheitlich als auch geistig in der Lage ist, während der Durchführung des Events ein Fahrzeug sicher zu führen. Vor und während der Veranstaltung herrscht für Teilnehmer absolutes Verbot von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.

2.3.      Die Teilnahme am gebuchten Event erfolgt für jeden Teilnehmer mit dem eigenen Fahrzeug. Für die Verkehrssicherheit des durch den Teilnehmer genutzten Fahrzeugs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung wird hierfür vom Veranstalter nicht übernommen. Weiterhin muss das zum Training genutzte Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen und der Teilnehmer für dieses Fahrzeug über eine ordnungsgemäße Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung verfügen (siehe hierzu auch Ziffer 6. der AGB).

2.4.      Für Unternehmer stellt der Veranstalter nach vorheriger individualvertraglicher Vereinbarung Fahrzeuge zur Verfügung.

2.5.      Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur durch Buchung möglich. Die Mitnahme von Tieren ist dagegen grundsätzlich untersagt.

2.6.      Der Teilnehmer stellt im Vorfeld der Veranstaltung bei dem teilnehmenden Fahrzeug eine ordnungsgemäße Ladungssicherung her. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass sich im Fahrzeuginnenraum keine beweglichen Teile befinden, die während der Veranstaltung unkontrolliert herumfliegen können.

2.7.      Während der Durchführung der Veranstaltung besteht Gurtpflicht.

2.8.      Sollte eine Veranstaltung, ein Event oder ein Fahrtraining als Wintertraining ausgeschrieben sein, so hat der Teilnehmer sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Dies gilt auch für nicht als Wintertraining ausgeschriebene Fahrtrainings, welche aber bei winterlichen Wetterverhältnissen stattfinden.

2.9.      Es ist die Platz- und Betriebsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten.

2.10.    Die Fahrbahn darf ohne Erlaubnis des Trainers nicht betreten werden. Die Teilnehmer und Begleitpersonen haben den Anweisungen des Trainers Folge zu Leisten.

2.11.    Auf den vom Veranstalter angebotenen Trainingsstrecken gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßen-verkehrszulassungsordnung (StVZO).

2.12.    Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen, die geeignet sind, andere Teilnehmer, den Teilnehmer, Dritte oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder eines Teilbetrages ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

  1. Vertragsschluss

3.1. Online-Buchung

Die Leistungen des Veranstalters werden über das Buchungsportal
https://www.event-fahrtrainings.de/ angeboten. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der vorgenannten Webseite.

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt durch Annahme des vom Teilnehmer mittels Buchung über das Online-Portal abgegebenen Angebots durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme des Angebotes erhält der Teilnehmer eine Bestätigung in Textform (E-Mail, Post).

3.2. Individuelle Vereinbarung

Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt auch durch individuelle Anfrage des Interessenten beim Veranstalter zustande, wenn der ein hierauf vom Veranstalter an den Interessenten gerichtetes, individuelles Angebot vom Interessenten angenommen wird. Für diese individualvertraglichen Vereinbarungen gelten ebenfalls die AGB des Veranstalters

  1. Gutscheine/Preisanpassung von Gutscheinen

4.1.      Der Veranstalter bietet auf seinem Online-Portal den Erwerb von Gutscheinen für bestimmte Veranstaltungen an. Die Gutscheine können innerhalb einer Frist von 2 Jahren beginnend ab dem Ausstelldatum beim Veranstalter eingelöst werden.

4.2.      Die Preise der Gutscheine sind vom Veranstalter so kalkuliert, dass 50 % des Gutscheinpreises auf die vom Veranstalter an den Streckenbetreiber zu entrichtende Streckengebühr entfallen.

4.3.      Wird der Gutschein im selben Kalenderjahr des Ausstellungsjahres vom Teilnehmer eingelöst, ist der Veranstalter bei unverändertem zugrundeliegenden Veranstaltungsangebot zur Preisanpassung nicht berechtigt.

4.4.      Erfolgt die Einlösung des Gutscheines in einem auf das Ausstellungsjahr darauffolgenden Kalenderjahr und hat der Streckenbetreiber die Streckengebühr gegenüber dem Veranstalter erhöht, so ist der Veranstalter zur prozentualen Preisanpassung berechtigt. Dies bedeutet, dass 50 % des ursprünglichen Gutscheinpreises um die prozentuale Preiserhöhung der Streckengebühr im Vergleich zum Vorjahr erhöht und dem Teilnehmer gegenüber in Rechnung gestellt werden. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu entrichten. Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Veranstalter einen Nachweis über die Preiserhöhung der Streckengebühr zu fordern.

  1. Zahlungsfrist

5.1.      Für Buchungen über der Online-Buchungsportal gilt Vorkasse. Für die Bezahlung stehen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung.

5.2.      Für alle anderen Buchungen ist die Zahlung für die gebuchte Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Übersendung einer Rechnung erfolgt ausschließlich an Unternehmer. Privatpersonen können im Buchungsprozess selbständig eine Rechnung ihres bezahlten Betrages anfordern.

5.3.      Erfolgt die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die Zahlung bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu leisten. Kann aufgrund einer kurzfristigen Buchung diese Zahlungsfrist wegen des Veranstaltungstermins nicht mehr eingehalten werden, ist die Zahlung sofort zu leisten.

  1. Versicherungsschutz

6.1.      Der Teilnehmer hat für einen ausreichenden Versicherungsschutzes (Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung) des teilnehmenden Fahrzeuges während der Veranstaltung selbst zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters für während der Veranstaltung verursachte Fahrzeugschäden. Auf Anforderung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes vorzulegen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zu untersagen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder eines Teilbetrages ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

6.2.      Der Teilnehmer selbst ist über eine Unfallversicherung des Veranstalters im Schadensfall versichert. Für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist der Teilnehmer verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn das vom Veranstalter vorgelegte Formular richtig und vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.

  1. Stornierung/ Umbuchung

7.1.      Eine Stornierung der Buchung ist ausgeschlossen.

7.2.      Für über das Buchungsportal gebuchte Veranstaltungen, besteht die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine andere über das Buchungsportal angebotene Veranstaltung.

7.3.      Umbuchungen individuell vertraglich gebuchter Veranstaltungen sind ausgeschlossen.

7.4.      Die Umbuchung kann bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Umbuchungsanfrage beim Veranstalter maßgeblich.

7.5.      Für die Umbuchung fällt eine Gebühr in Höhe von 25 % des ursprünglichen Buchungspreises mindestens jedoch 50,00 € an. Diese ist innerhalb der unter Ziffer 5. dieser AGB geregelten Zahlungsfrist zu entrichten.

  1. Absage oder Terminverschiebung durch den Veranstalter

8.1.      Der Veranstalter ist zur Absage und zum vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die erforderliche Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird, die gebuchte Trainingsstrecke am Veranstaltungstag nicht nutzbar ist (z.B. durch Absage durch den Streckenbetreiber), oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. witterungsbedingter Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innerer Unruhen, Streik etc. erheblich erschwert, gefährdet, besonders beeinträchtigt oder gar unmöglich ist.

8.2.      Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer in den vorstehend geschilderten Fällen einen geeigneten Ersatztermin für die gebuchte Strecke an, ohne dass dem Teilnehmer für die angebotene Ersatzveranstaltung Mehrkosten entstehen.

8.3.      Sollte ein Ersatztermin vom Veranstalter für die gebuchte Strecke nicht angeboten werden können, weil die Strecke beispielsweise dauerhaft nicht mehr verfügbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auf der örtlich am nächsten gelegenen Alternativstrecke durchzuführen, ohne dass dem Teilnehmer hierdurch Rückerstattungs-/Ersatzansprüche entstehen.

Der Teilnehmer ist in diesem Falle auch berechtigt, bei unverändertem Leistungsinhalt eine weiter weg gelegene Strecke als Veranstaltungsort zu wählen. Ersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter wegen Mehraufwendungen, die im Bereich des Teilnehmers zu verorten sind, sind ausgeschlossen.

  1. Schadenersatzhaftung

9.1.      Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der Veranstaltung um eine solche mit erhöhtem Gefahrenrisiko handelt, bei welcher auch unter Beachtung höchster Sorgfalt eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

9.2.      Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

9.3.      Darüber hinaus ist jede Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Umständen beruhen, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lassen und deren Folgen nicht abwendbar sind (höhere Gewalt).

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bestehenden vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des BGB ist. Für Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtsstand.

  1. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

  1. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht ihrer Vertragserklärung zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

Widerrufsrecht des Verbrauchers

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch eindeutige Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses und nach Erhalt dieser Belehrung in Textform sowie Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Event-Fahrtrainings
Maik Richter
Kirchstr. 12a
01665 Klipphausen OT Weistropp

E-Mail: kontakt[at]event-fahrtrainings.de

 

 

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, ausschließlich personalisierter/ angefertigter Produkte, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungsentgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle eines Fernabsatzvertrages gemäß § 312 d Abs. 2 BGB über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Kein Widerrufsrecht:

Für die Buchung eines spezifisch angebotenen Veranstaltungstermins steht Ihnen gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

Ende der Widerrufsbelehrung